Zuflucht |
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2. 1995 Nach der Verabscheidung der Charta der Zufluchtsstädte am 31.Mai und dem Aufruf an die Städte Europas durch den Kongreß der Gemeinden und Regionen Europas (CLRAE), sich zu Zufluchtsstädten zu erklären, bekunden vier österreichische Städte ihr Interesse: Graz, Region Vorarlberg, Salzburg und Wien. Der Bundesminister für Unterricht und Kunst, Dr.Rudolf Scholten, erteilt im Herbst dem Leiter der Abteilung "Auslandskultur", Mag. Norbert Riedl, den Auftrag, Österreich in die Initiative des IPW einzubinden. 1996 Am ersten Kongreß des IPW in Straßburg im März nehmen neben Mag. Norbert Riedl Vertreter der vier österreichischen Städte teil und vereinbaren mit dem IPW die gesonderte Verhandlung eines österreichischen Modells der Mitgliedschaft. Grund dafür ist die besondere Finanzierung des Projekts (Drittelfinanzierung durch Stadt/Land/Bund) und die gebündelte Begleichung der Organisationsbeiträge der Städte an das IPW durch den Bund . Auf Einladung des Bundesministeriums treffen sich im Mai der Generalsekretär des IPW, Christian Salmon, und Vertreter der vier österreichischen Städte. Dabei wird Folgendes vereinbart: - Das IPW nimmt Graz, die Region Vorarlberg, Salzburg und Wien in das Netzwerk der Zufluchtsstädte auf und verzichtet auf die Bearbeitung eventuell weiterer Ansuchen. - Der Bund versichert für vier Jahre den vier österreichischen Städten eine Jahressubvention von je 100 000 ÖS bzw. dem IPW die Begleichung der Organsisationstaxe von jährlich 30 000 ÖS pro Stadt. - Die vier Städte übertragen die Organisation des Projekts jeweils einem Trägerverein, der die Einbindung der Gastautoren in den regionalen Literaturbetrieb ermöglicht: Forum Stadtpark (Graz), Vorarlberger Literaturverband (Region Vorarlberg), Literaturhaus Salzburg (Salzburg), Literaturhaus Wien (Wien - geht später auf den PEN-Club und noch später auf die IG Österreichische AutorInnen über). - Das IPW übernimmt die Vorauswahl möglicher Kanditaten und legt eine Liste besonders gefährdeter Autoren vor. Die Städte entscheiden nicht nur selbst, wen sie auswählen, sondern haben auch die Möglichkeit, selbst Kanditaten vorzuschlagen. - Das IPW ist für die finanzielle, rechtliche und praktische Abwicklung verantwortlich, die dazu nötig ist, einen Kanditaten aus dem jeweiligen Land zu bringen. Die Mitgliedsstädte empfangen ihre Kanditaten in Straßburg und sind erst ab diesen Zeitpunkt für ihn verantwortlich. - Der Autor bleibt ein, eventuell zwei Jahre writer in residence in einer Stadt und bekommt bei besonders schwieriger Integration die Möglichkeit, in einer der drei anderen österreichischen Zufluchsstädte aufgenommen zu werden. Das Rotationsprinzip innerhalb Österreichs wird als ein mögliches, aber für die einzelnen Städte nicht bindendes Instrument definiert.
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