25. Juni 2024

Nach der Wahl ist vor der Wahl II


[Vorlauf] Ich sehe derzeit Klärungsbedarf. Hat Daniel Lohninger recht, wenn er in den Niederösterreichischen Nachrichten anmerkt: „Bevölkerung: Klare Mehrheit ist für EU-Renaturierungsverordnung“? [Quelle]

Er hat es auf jeden Fall treffend Verordnung und nicht Gesetz genannt. Aber dazu später. Wenn mich eine politische Information nicht klüger macht, sondern bloß auf eine Seite ziehen will, dann nennen wir das gewöhnlich Propaganda. Ich finde es unappetitlich, wenn eine amtierende Ministerin mir von dieser Gehaltsstufe herab Propaganda zumutet, statt mich sachlich klar zu informieren.

Gestern notierte ich, daß Nehammers „Wickel mit Umweltministerin Leonore Gewessler erst einmal unter 'betriebliche Interna' fallen sollte“, mit denen man keine Propaganda zu machen habe. Daher mein Wunsch: „Klären Sie erst einmal die Rechtslage, mein Herr, bevor Sie ihren Polster und unsere Schultern naßweinen!“



(Quelle: Facebook)

Vor zwei Tagen las ich, was Publizist Gregor Kuntscher die Verfassungsministerin Karoline Edtstadler gefragt hat. Nämlich: „Im Kern ist das ein Verfassungsstreit. Mit Universitätsprofessor Daniel Ennöckel für die Grünen und Anwalt Werner Suppan für die ÖVP erklären zwei Ersatzmitglieder des Verfassungsgerichtshofs, dass der jeweils andere eine irrige Rechtsmeinung vertritt. Ein fatales Bild.“

Darauf Edtstadler: „Ich verstehe, dass die Bürgerinnen und Bürger verunsichert sind, weil sie unterschiedliche Rechtsmeinungen hören. Genau deshalb gibt es den Verfassungsdienst. Und ja, wir erleben eine Entwicklung, die ich als Verfassungsministerin nur schrecklich finden kann. Ich bin selbst Juristin und natürlich kennen wir alle den Spruch 'zwei Juristen, drei Meinungen'. Man kann immer über alles diskutieren,“ [Quelle]

Was? Man kann immer über alles diskutieren? Ja, das habe ich mir gedacht. Aber das kann doch nicht die Basis des aktuellen ÖVP-Gehampels sein. Die Rechtslage ist zwar noch unklar, doch Kräfte unserer Spitzenpolitik machen mit einer Reihe von Anschuldigungen eine große Welle? Und ich bin hier der Dorfdepp!



Der harte Kerl Kickl: "Mannhaftigkeit" aberkennen. (Quelle: Facebook)

Es wurde noch besser. Gregor Kuntscher: „Die meisten Experten geben weder den Strafanzeigen der ÖVP noch der Nichtigkeitsklage vor dem EuGH Chancen. Der klarste Weg wäre eine Ministeranklage oder ein Antrag einer Landesregierung an den VfGH.“

Edtstadler erwiderte: „Ja, es gibt verschiedene Wege und die von Ihnen genannten Möglichkeiten sind nicht vom Tisch. Diese kann man immer noch beschreiten. Aber bei der Nichtigkeitsklage beim EuGH bin ich guter Dinge.“ Diese Leute haben also noch nichts Konkretes, um ihre Vorwürfe zu belegen.

Edtstadler ist guter Dinge und sagt selbst, es sei erst „eine strafrechtliche Verantwortlichkeit zu prüfen. Das ist Sache unabhängiger Gerichte.“ So viel also zum Prinzip der Unschuldsvermutung, wie es uns eine gelernte Richterin illustriert.



Die Hobby-Historikerin Mikl-Leitner. (Quelle: Facebook)

Was wir bisher aus manchen Regierungskreisen erfahren durften, steht ungefähr im Rang von Bassena-Gezänk. Sven Hartberger, Intendant des Klangforum Wien, meinte dazu: „Dem Generalsekretär der ÖVP, Rechtsanwalt Dr.iur. Christian Stocker, und der karenzierten Richterin BM Mag. iur. Karoline Edtstadler, muss auf Grund ihrer juristischen Qualifikation klar sein, dass BM Gewessler die ihr unterstellte Straftat des Amtsmissbrauchs nach § 302 StGB nicht begangen hat.“ [Quelle]

Gesetz oder Verordnung?
Vielleicht rafft sich in meiner Umgebung inzwischen einmal jemand aus dem christlichsozialen Lager auf, um mir zu erklären, daß wir es nicht mit einem „Renaturierungsgesetz“, sondern mit einer Verordnung zu tun haben, was – wie ich als juristischer Laie annehmen darf – nicht die gleiche Art von Verbindlichkeit und Konsequenten hat wie Gesetz. Richtig? [Fortsetzung]

+) Eurasien

Postskriptum
Davon ist offenbar die Rede: „Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Wiederherstellung der Natur“. [Quelle]

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