24. Juni 2024

Nach der Wahl ist vor der Wahl I


[Vorlauf] Eben erst ist all das Wahlkampf-Gezänk verklungen. Die Christlichsozialen mußten sich für das Europaparlament der FPÖ geschlagen geben und das Wehklagen darüber war unangenehm anzuhören.

Wenn mir, wie in Gleisdorf geschehen, ein Gemeinderat wieder einmal irgendeine „Wahrheit“ über die politisch doch eher marginalen österreichischen Kommunisten anbietet, ahne ich, daß da von anderen Dingen abgelenkt werden soll. Wer mir zur heimischen KPÖ so ein „Wie gesagt: wehret den Anfängen.“ zuraunt, hat womöglich die Kontrolle über sein politisches Leben verloren. (Das Raunen meinte aktuell den Grazer KPÖ-Politiker Hanno Wisiak.)

Dabei warte ich nun schon seit Wochen, daß man mir eine andere Sache schlüssig erklärt. Während nämlich die kleine steirische Wisiak-Episode garantiert keine bundespolitischen Effekte erzeugen wird, tut dies das Match Nehammer vs. Gewessler ganz bestimmt. Es werden Amtsmißbrauch, Verfassungsbruch, Mangel an Vollmacht, Rechtswidrigkeit, Tabubruch etc. unterstellt.



(Grafik: Heinz Payer)

Bloß blieb es bisher bei Andeutungen und Behauptungen. Vorerst hat mir niemand präzise erläutert, was nun genau die strafbare Handlung sei und welche Gesetzespassage das belegt. Ich habe auch noch nicht erklärt bekommen, was man in Österreich an dem nun schon beschlossenen „Renaturierungsgesetz“ ablehnen müsse, vor allem aber: Wer genau lehnt das ab und wer begrüßt es?

Werte Damen und Herren der ÖVP!
Erklären Sie es mir doch bitte! Machen Sie kurz Pause mit all den netten Sommergeschichtchen, die Sie derzeit via Social Media ausstreuen. Setzen Sie uns ins Bild, denn es ist verwirrend. (Ich hab inzwischen mehrmals „leonore gewessler verfassungsbruch“ in die Suchmaschine gehauen und keine Klarheit gefunden.)

Eric Frey notierte zum Beispiel: „Die Ministerin hat beim Ja zum EU-Renaturierungsgesetz bloß juristische Grauzonen ausgenutzt, um ihre Ziele durchzusetzen. Sie folgt damit dem Beispiel der ÖVP." [Quelle]

Können Sie diese Behauptung entkräften? Damit wäre mir sehr geholfen. Bundeskanzler Karl Nehammer, unangefochtener Staatsmeister im Angefressen-Dreinschauen“, macht mir schon zu lange die Drama Queen und geht mir weiter mit seinem Gejammer auf die Nerven.



(Quelle: ORF)

Ich mache geltend, daß sein Wickel mit Umweltministerin Leonore Gewessler erst einmal unter „betriebliche Interna“ fallen sollte. Daher mein Wunsch: „Klären Sie erst einmal die Rechtslage, mein Herr, bevor Sie ihren Polster und unsere Schultern naßweinen!“

Dann, erst dann, will ich von Ihnen, von Euch allen wissen, was genau der Fall ist. In einer APA-Aussendung lese ich: „Trotz des Verfassungsbruch wolle er die Regierungszusammenarbeit nicht aufkündigen, weil Österreich dann 'Chaos und eine Staatskrise' drohen würden, erklärte Nehammer.“ [Quelle]

Ein Muttersöhnchen mag derart im Hof der Sozialbausiedlung herumheulen. Ein Staatsmann sollte, wenn er die Öffentlichkeit strapaziert, die Ergebnisse seriöser Arbeit anbieten können. Also was nun?



(Quelle: ORF)

So notierte zum Beispiel Rechtsanwalt Thomas Fraiß: „Eine Nichtigkeitsklage eines Mitgliedsstaats setzt die Verletzung der Formvorschriften oder gesetzwidriges Handeln des Rates voraus. Beide ist nicht gegeben.“ Ist das so? Ja oder nein?

Da die Gemeinden der Oststeiermark mehrheitlich schwarz regiert werden, sollten doch genug ÖVP-Kräfte da sein, Nationalratsabgeordnete eingeschlossen, die mir und uns nun erklären können, worin genau der behauptete Verfassungsbruch von Frau Gewessler besteht. Weshalb muß ich mir stattdessen dieses laufende Gezänk zumuten lassen? Bitte Fakten auf den Tisch! [Fortsetzung]

+) Eurasien


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(Quelle: Facebook)