Bloß blieb es bisher bei Andeutungen und
Behauptungen. Vorerst hat mir niemand
präzise erläutert, was nun genau die
strafbare Handlung sei und welche
Gesetzespassage das belegt. Ich habe auch
noch nicht erklärt bekommen, was man in
Österreich an dem nun schon beschlossenen
„Renaturierungsgesetz“ ablehnen müsse, vor
allem aber: Wer genau lehnt das ab und wer
begrüßt es?
Werte Damen und
Herren der ÖVP!Erklären Sie es
mir doch bitte! Machen Sie kurz Pause mit
all den netten Sommergeschichtchen, die Sie
derzeit via Social Media ausstreuen. Setzen
Sie uns ins Bild, denn es ist verwirrend.
(Ich hab inzwischen mehrmals „leonore
gewessler verfassungsbruch“ in die
Suchmaschine gehauen und keine Klarheit
gefunden.)
Eric Frey notierte zum
Beispiel:
„Die Ministerin hat beim Ja
zum EU-Renaturierungsgesetz bloß juristische
Grauzonen ausgenutzt, um ihre Ziele
durchzusetzen. Sie folgt damit dem Beispiel
der ÖVP." [
Quelle]
Können Sie diese Behauptung entkräften?
Damit wäre mir sehr geholfen. Bundeskanzler
Karl Nehammer, unangefochtener Staatsmeister
im Angefressen-Dreinschauen“, macht mir
schon zu lange die Drama Queen und geht mir
weiter mit seinem Gejammer auf die Nerven.
(Quelle: ORF)
Ich mache geltend, daß sein Wickel mit
Umweltministerin Leonore Gewessler erst
einmal unter „betriebliche Interna“
fallen sollte. Daher mein Wunsch:
„Klären Sie erst einmal die Rechtslage,
mein Herr, bevor Sie ihren Polster und
unsere Schultern naßweinen!“
Dann, erst dann, will ich von Ihnen,
von Euch allen wissen, was genau der
Fall ist. In einer APA-Aussendung lese
ich:
„Trotz des Verfassungsbruch
wolle er die Regierungszusammenarbeit
nicht aufkündigen, weil Österreich dann
'Chaos und eine Staatskrise' drohen
würden, erklärte Nehammer.“ [
Quelle]
Ein Muttersöhnchen mag derart im Hof
der Sozialbausiedlung herumheulen. Ein
Staatsmann sollte, wenn er die
Öffentlichkeit strapaziert, die
Ergebnisse seriöser Arbeit anbieten
können. Also was nun?
(Quelle: ORF)