Ich wollte nun genauer wissen, was es mit
dem Vorwurf des Hochverrats auf sich hat.
(Es gab ja Zeiten, da büßte man so ein
Vergehen mit seinem Leben.) Hier ist von
Bundesrecht, Strafgesetzbuch § 242 die Rede.
Der Text ist knapp und überschaubar, kommt
mir zwei Absätzen aus. Das betrifft den
vierzehnten Abschnitt: „Hochverrat und
andere Angriffe gegen den Staat“.
Mit
solchen Zusammenhängen geht Herr Kickl also
sehr salopp um. Was ist nun Hochverrat und
was nicht? Selbst als juristischer Laie mag
einem auffallen, daß dieser Vorwurf in der
Gewessler-Kontroverse keine Rolle spielen
kann.
Zitat:
„§ 242. (1) Wer es
unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung
mit Gewalt die Verfassung der Republik
Österreich oder eines ihrer Bundesländer zu
ändern oder ein zur Republik Österreich
gehörendes Gebiet abzutrennen, ist mit
Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig
Jahren zu bestrafen. (2) Ein Unternehmen im
Sinn des Abs. 1 liegt auch schon bei einem
Versuch vor.“ [
Quelle]
Welches Gesetz und welche
Stelle in der Verfassung belegt
diese Behauptung?
Ich vermisse übrigens auch nach wie vor
die simpelste Anstrengung
österreichischer Parteien, uns
Bürgerinnen und Bürgern knap
zusammenzufassen, worin genau der
angebliche Verfassungsbruch von Frau
Gewessler besteht und welcher
Gesetzestext mir das belegt. (Hat auch
nur eine Fraktion das bis heute
erledigt? Kann man mir dazu bitte einen
Link schicken?)
Ich meine, daß
das – Hochverrat und Verfassungsbruch -
sehr schwere Anschuldigungen sind. Die
sollte das politische Personal begründen
und belegen können. Darüber hinaus finde
ich, wer vorsätzlich, also wissentlich,
eine Unwahrheit verbreitet, noch dazu
via Massenmedien, muß als Lügner gelten.
Haben wir einen erwähnenswerten
gesellschaftlichen Konsens, daß
politisches Personal von diesem
Kriterium und dieser Zuschreibung
ausgenommen ist? Davon ist mir nichts
bekannt.