29. Juni 2024

Nach der Wahl ist vor der Wahl V


[Vorlauf] Ich werde dieses Thema nun vorerst einmal abschließen. Es wäre Unfug, den jetzigen Stand der Gewessler-Kontroverse breitzutreten. Ich halte für einigermaßen evident, daß sie mit ihrem Team einen Coup geplant hatte, die Vor- und Nachteile genau abwog, die Sache durchzog.

Allerhand darauf folgendes Gejammer und Gezänk politischer Gegner, moralisches Aufplustern inbegriffern, werte ich als Beleg für den Mangel an Cleverness, mit dem ihr dabei Andersdenkende aus den Reihen des politischen Personals begegneten.


Ein separates Ärgernis sind mir Funktionstragende der regianelen und lokalen Politik. Da fand es offenbar bis heute niemand nötig, uns die Sache genau und faktentreu zu erklären. Statt eine “Was ist was” im Kontrast zwischen Österreich und EU vor allem langweilige Sommergeschichtchen ´, mit denen man sich bloß selbst hervorhebt.

Zum Glück hab ich in meinem Freundeskreis Menschen, die nicht zu derart politischer Besinnungslosigkeit neigen, sondern ganz konkret auf diesen und jenen Punkt kommen. Ich möchte jetzt noch den Konsulenten Frranz Wolfmayr zitieren, der in sozialen Fragen seit vielen Jahren quer durch Europa aktiv ist.



Da war ja was mit "Leitkultur" und Werten des Abendlandes.

Darüber hinaus warte ich vor allem darauf, wie zuständige Gremien der EU auf dies Kontroverse reagieren werden, vor allem aber, was gerichtliche Schritte konkret ergeben. Bis dahin ist jegliches Räsonieren bloß nutzloses Hintergrundrauschen.

Vielleicht finden wir dann doch noch einige Belege dafür, daß gut bezahlte Kräfte österreichischer Spitzenpolitik sich nicht für Übungen in Desinformation hergeben, sondern ihre Aufgaben erst nehmen und uns korrekt informieren. (Philosophen Hannah Arendt sprach in solchen Fragen von “Hütern der Tatsachenwahrheit”.)




Konsulent Franz Wolfmayr.

Zitat Franz Wolfmayr
"Lieber Martin, auf Europäischer Ebene sind verbindliche Rechtsakte Richtlinien, Verordnungen und Beschlüsse. Man spricht in der EU nicht von Gesetzen. Verordnungen gelten mit unmittelbarer Wirkung in allen EU Mitgliedsstaaten und sind vollumfänglich verbindlich. Richtlinien müssen innerhalb einer bestimmten Zeit in nationalen Gesetzen umgesetzt werden. Das Renaturierungsgesetz, wie es bei uns immer genannt wird, ist rechtlich eine Verordnung und muss erst in nationales Recht umgesetzt werden. D.h., das österreichische Parlament muss ein eigenes Gesetz verabschieden, das die EU Anforderungen beinhaltet, sollte aber daraus noch mehr machen. Was es ganz sicher nicht ist: es ist kein Vertrag, wie Landeshauptfrau Mikl - Leitner gemeint hat. Die sg. EU Verträge sind praktisch die Verfassung der EU.”

+) Eurasien


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