9. Juli 2007 II Fremdenrecht
ist "menschenrechtswidrig"
Das Fremdenrecht entspricht nicht der Europäischen
Menschenrechtskonvention, ist damit verfassungswidrig und soll geändert werden. Zu diesem
Schluss kam der unabhängige Menschenrechtsbeirat im Innenministerium, wie das
Ö1-"Morgenjournal" am Montag berichtete. Eine eigene Arbeitsgruppe des Beirates
hatte die Vollziehung des Fremdenrechtes geprüft und dabei schwere Mängel festgestellt.
"Der Gesetzgeber lässt den Aufenthaltsbehörden im
Inland keinen Spielraum, den Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention
angemessen zu berücksichtigen", heißt es in dem am Montag vorgestellten Bericht des
Beirats. Der Artikel 8 der Menschenrechtskonvention schützt das Privat- und
Familienleben. Und dieses habe einen höheren Wert als eine Abschiebung aus öffentlichem
Interesse - es sei denn, die Abschiebung sei nötig, um Verbrechen, die Störung von
Gesundheit, Moral oder der öffentlichen Ordnung zu verhindern. Genau das müsse die
Behörde nachweisen, erst dann sei eine Abschiebung möglich. Faktisch würden die
Behörden es aber genau andersherum sehen: Die abzuschiebende Person müsse beweisen,
wieso sie hier bleiben darf.
Kritik kommt auch daran, dass Asylwerber quasi
sicherheitshalber in Schubhaft genommen werden - eine Praxis, von der jedes Jahr mehrere
hundert Menschen betroffen sind. "Eine Anhaltung zur Sicherung von
fremdenpolizeilichen Maßnahmen auf Verdacht ist nach Auffassung des Beirates vom
Bundesverfassungsgesetz nicht gedeckt", so der Bericht.
Haftige Kritik ernteten auch die ersten Instanzen für
die Umsetzung der Fremdengesetze. Die Erstbehörden seien tendenziell überlastet und
überfordert. "Daraus resultieren Grundrechtsverletzungen und lange
Verfahrensdauern."
Für den Menschenrechtsexperten Novak sind daher sowohl
der Vollzug als auch das Gesetz reformbedürftig. Er sprach sich im
Ö1-"Morgenjournal" auch gegen die Absicht von Innenminister Platter aus, bis
2009 mit der Evaluierung zu warten.
(Quelle: "APA")
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