6. Dezember 2005 II Betreff:
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Salzburger Staatsanwalt
W o l f r a m P. K a s t n e r
Trivastraße 7 D-80637 München
Tel/Fax 089-157 32 19
Institut für Kunst und Forschung
4. Dezember 2005
Bundesministerium für Justiz
Museumstraße 7
Palais Trautson
A-1070 Wien
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
Sehr geehrte Frau Bundesminister Gastinger,
hiermit erstatte ich
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
gegen Staatsanwalt Dr. Rene Karl Fürlinger Staatsanwaltschaft Salzburg wegen Verdachts
von Dienstvergehen
Begründung:
Am 8. November 2005 erstattete ich Anzeige gegen mir namentlich unbekannte Verantwortliche
der Salzburger Kameradschaft IV der Waffen-SS, sowie gegen
RA Sexlinger als Vorsitzenden und den ehemaligen Salzburger Polizeipräsidenten Biringer,
wegen Verstoß gegen § 3 Verbotsgesetz 1947.
Obwohl es ganz offensichtlich bei dem alljährlichen Aufmarsch der SS-Kameraden und ihrer
Sympathisanten um die Ehrung einer verbrecherischen
Organisation (eben der Waffen-SS) sowie um die Leugnung und Verharmlosung ihrer Verbrechen
im Sinne des NS-Systems geht, stellte der Staatsanwalt ganz im Sinne der Verharmloser von
NS-Verbrechen das Verfahren ohne Begründung ein.
Die Aufschrift des SS-Kranzes, der am 1. November 2005 mit Blasmusik und feierlichem
Brimborium vor dem Kriegerdenkmal aufgestellt wurde, lautet:
"Zum ehrenden Gedenken den gefallenen Kameraden der ehem. Waffen-SS"
Das ist eine Ehrung aller "gefallenen Kameraden der Waffen-SS" - ohne Ausnahme,
also auch für diejenigen die ganz persönlich an brutalsten nationalsozialistischen
Verbrechen beteiligt waren. Zugleich wird wider besseren Wissens der Eindruck erweckt, es
habe solche Verbrechen gar nicht gegeben, und somit eine besonders widerwärtige
verharmlosende Propaganda für eine Organisation des NS-Systems betrieben.
Die Waffen-SS wurde aber aus gutem Grund in ihrer Gesamtheit in Nürnberg zu den
verbrecherischen Organisationen des NS-Systems gezählt.
Mit der für die Kranzschleife bewusst gewählten Formulierung wird die Waffen-SS als Teil
des NS-Systems propagandistisch vorteilhaft dargestellt als eine Organisation, deren
Mitglieder ganz allgemein zu ehren sind.
Das heißt eindeutig, dass die Verbrechen geleugnet oder sogar als ehrenwert gut geheißen
werden. Die Verbrechen der Waffen-SS in Oradour u.a. werden so
vor dem Kriegerdenkmal mit seinen Texttafeln zu ehrenwerten Taten für Österreich
umgedeutet.
Es ist bekannt und bewiesen, dass viele Mitglieder der Waffen-SS auch als Wachen in den
Konzentrationslagern eingesetzt waren und übelste Verbrechen begingen.
Mit der ehrenden Kranzschleife wird für eine Organisation Werbung betrieben, die zu den
grausamsten terroristischen Vereinigungen zählt, die in der Geschichte bekannt sind.
Wie würde die Staatsanwaltschaft handeln, wenn eine Kranz auftauchen würde mit der
Aufschrift "Zum ehrenden Gedenken den gefallenen Kameraden der Al-Kaida"?
Bei den Aufmärschen der Waffen-SS-Veteranen, die seit 1954 in Salzburg stattfinden, waren
immer wieder Träger von Hakenkreuzorden zu beobachten. Die genannten Herren Sexlinger und
Biringer bedrohten sowohl Beschäftigte der Galerie 5020, begingen dort Hausfriedensbruch
und stehen mit Sicherheit hinter einer Morddrohung gegen mich.
Es wäre Aufgabe der Staatsanwaltschaft Salzburg, schnell und wirksam die Betätigung zur
Ehrung und Verharmlosung von NS-Verbrechen zu verfolgen und zu bestrafen.
Stattdessen ermutigt die Staatsanwaltschaft durch die Einstellung und Zurücklegung der
Anzeige alt und neue NS-Sympathisanten zu Ehrungen für verbrecherische Organisationen des
NS-Staates. Sie setzt sich damit dem Verdacht aus, selbst mit solchen Ehrungen von
NS-Verbrechen zu sympathisieren.
Es ist der Sinn dieser Dienstaufsichtbeschwerde, das Bild zu korrigieren, das die
Öffentlichkeit durch die jahrelange ungenierte Ehrung von NS-Verbrechern in Salzburg
bekommen hat, und zu zeigen , dass 60 Jahre nach dem Ende des Nazi-Unrechtsstaats jede
Verharmlosung oder Befürwortung der NS-Verbrechen mit der Schärfe des Gesetzes verfolgt
wird.
Wir bitten Sie, uns nach Abschluss der Ermittlungen Mitteilung vom Ergebnis der
eingeleiteten Maßnahmen zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfram P. Kastner
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