[Vorlauf]
Gegenüber Angestellten kann ich folgende Vorteile NICHT bei weiterlaufender Bezahlung
konsumieren:
+) 25 Urlaubstage
+) 11 Tage durchschnittlicher Krankenstand
+) 22 Feiertage (ohne Sonntage, am Beispiel des Jahres 2011)
+) 3 Tage Pflegefreistellung (Anspruch auf Pflegefreistellung besteht innerhalb eines
Arbeitsjahres höchstens im Ausmaß der Wochenarbeitszeit.)
+) 25 + 11 + 22 + 3 Tage = 62 Tage oder 2 Monate.
+) Das ergibt 14 Monatsgehälter + 2 Monate,
+) also ein Jahreseinkommen, geteilt durch 16,
+) daher rund 18.000,- Euro
+) dividiert durch 16, macht: 1.125,- Euro monatlich
(Wollte mir jemand diese Berechnungsmodus streitig machen und bloß 14 Monate
für die Quantifizierung gelten lassen, würde das rund 1.286,- Euro ergeben.)
Aber ich bestehe natürlich darauf, jene Tage in der Rechnung zu
berücksichtigen, die Angestellten zustehen, um einen im Alltag tauglichen Begriff von
meinem Status zu bekommen. Dafür lasse ich zusätzliche Optionen wie Abfertigung,
Gewinnanteile, Bilanzgeld, Renten- und Pensionssonderzahlungen etc. in meiner Rechnung
unberücksichtigt.
Also erneut: Ich hatte hier rechnerisches ein Monatsgehalt in der
Höhe von 1.125,- Euro. Das ist ein gutes Jahr gewesen, das ist auch kein mieses
Einkommen. Aber darin bleibt kein Spielraum für unvorhergesehene Probleme. Rücklagen
sind auch nicht möglich, es darf also im Lauf der Dinge nichts schief gehen.
Der Mangel an möglichen Rücklagen verschärft natürlich etwas
die geringe Distanz von nur wenigen Scheinchen, die mich von der Armutsgrenze trennt. Ich
finde es folglich sehr interessant, was laut Pfändungstabelle 2011 in Österreich als
Existenzminimum gilt. In meinem Fall wären das wohl:
+) 793 Euro monatlich
+) 185 Euro wöchentlich
+) 26 Euro täglich
Die Notstandshilfe wäre ein Betrag von "95 % des vorher bezogenen
Grundbetrages des Arbeitslosengeldes, wenn dieser den Ausgleichszulagenrichtsatz von
monatlich EUR 772,40 nicht übersteigt. In den übrigen Fällen gebührt als
Notstandshilfe 92 % des Grundbetrages des Arbeitslosengeldes."
Seitens der "Armutskonferenz" heißt es: "Als
armutsgefährdet gilt, wer weniger als 893 Euro netto im Monat oder 10.711 Euro im Jahr
zur Verfügung hat. Kommen weitere Faktoren wie Krankheit oder eine schlechte
Wohnsituation dazu, gelten die Betroffenen als manifestarm."
Quellen:
+) Armutskonferenz
+) Feiertage
+) Krankenstand
(Die Presse)
+) Krankenstand
(ORF)
+) Notstandshilfe
+) Pfändungstabelle
+) Pflegefreistellung
+) Urlaubsanspruch (Arbeitszeiten)
+) Urlaubsanspruch (weltweit)
[Wovon lebt der Krusche?]
reset | home
2411