kunst O.ST (labor) LEADER: information #2 Es gibt ein komplexes Regelwerk, das eine Reihe
von Verpflichtungen beinhaltet, die eingegangen werden müssen, sobald eine Kofinanzierung
aus diesem Bereich angestrebt wird. Viele übersehen offenbar diese Grundlage:
+) Kofinanzierung
+) Vorfinanzierung
Das bedeutet, es müssen Eigenmittel aufgebracht werden, die jedoch
einer Rechnungslegung bedürfen; aber auch die vereinbarte Kofinanzierung bedarf dieser
Vorleistung. (Erst die bezahlte Rechnung zieht eine Refundierung im Rahmen der
Vereinbarungen nach sich.)
Das bedeutet ferner:
Über den GESAMTEN Bedarf an Eigenleistungen muß es einen nachweisbaren Geldfluß geben,
der über bezahlte Rechnungen darzustellen ist.
Was nun das LEADER-Geld angeht:
Die vereinbarte Kofinanzierung muß, wie erwähnt, von der Projektträgerschaft erst
einmal VORFINANZIERT werden, weil die Refundierung nur dann erfolgt, wenn
widmungsgerechte, vor allem aber BEZAHLTE Rechnungen vorgelegt werden können.
Wer nun meint, das habe einem niemand gesagt, wird vermutlich auf eine
Verpflichtungserklärung hingewiesen werden, die man zum Vertragsabschluß unterzeichnen
muß.
Ich empfehle die Lektüre bloß folgender Passage, um eine Vorstellung
zu gewinnen, daß einem hier ein sehr harter Vertragspartner ins Haus kommt:
1.5 Mit der Antragstellung und Abgabe der unterzeichneten
Verpflichtungserklärung, die einen integrierten Bestandteil des Antrages bildet, kann ich
mich nicht mehr darauf berufen, dass
-1 ich die mich treffenden Verpflichtungen aus dem Vertrag mit dem Bund nicht
gekannt habe oder sie mir nicht verständlich gewesen seien oder auch dass
-2 die von mir unterzeichneten Angaben mir nicht zurechenbar seien.
Die Punkte -1 und -2 gelten gleichermaßen auch für alle anderen Vorkehrungen
oder Unterlassungen im Zusammenhang mit der Antragstellung und Einhaltung des Vertrages.
Das stammt aus der "Anweisung LE
13 06 ...", kurz "Verpflichtungserklärung", die ich hier als
PDF-Datei (31 kb) deponiert habe.
Wer nun das Gefühl bekommt: "Lieber nicht!", sollte
davon ausgehen, daß es noch mehrere so hochschwellige "Pforten" gibt, durch die
gegangen werden muß, um hier eine Kofinanzierung zu erreichen.
Gut oder schlecht, es ist so und wird wohl bis zum Ende der
gesamten LEADER- Förderperiode im Jahr 2013 nichtr mehr zur Disposition stehen.
Das sind "Zugangsschwellen" auf der Landesebene. Um dort hin
zu gelangen, muß es erst eine Empfehlung des jeweils regionalen Lenkungsausschusses
geben. Dazu hatte ich ein Hearing zu absolvieren, für das vorab eine Projektdarstellung
gefordert war.
Dieser Teil des Prozesses variiert sicher von Region zu Region. Ich
habe das Formular für einen Antrag in unserer Region hier angehängt, weil sich
daraus auf jeden Fall ein Eindruck gewinnen läßt, welche Informationen ein
Lenkungsausschuß auf dem Tisch haben möchte, um sich mit der Sache näher zu befassen. [WORD-Datei] (114kb)
Fußnote:
Ich höre und teile den Einwand: Aber das ist doch für Freelancer unter den
Kunstschaffenden finanziell gar nicht zu bewältigen.
D'accord! (Siehe dazu auch "next code:
log" #126!)
Deshalb verhandeln wir in der Region mit verschiedenen Stellen
darüber, daß wir zwar als "Sachpromotoren" Theorie, Praxis und
nötiges Projektmanagement für ein größeres Vorhaben stellen können, wir brauchen aber
noch "Machtpromotoren" an unserer Seite, die das hohe finanzielle
Risiko von uns nehmen.
Was dabei herauskommen wird, kann ich im Augenblick noch nicht
abschätzen. Wie angedeutet, wir arbeiten dran. Das wird eben nur individuell und regional
unterschiedlich zu lösen sein. Auf jeden Fall haben sich die Bürgermeister von Weiz
(Kienreich) und Gleisdorf (Stark) dieses Problems schon aktiv angenommen.
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