the track: talking communities (page# 1c)
Die Entwicklung des steirischen
Kulturförderungsgesetzes 2005
Heimo Steps
Die Gesetze
werden sehr oft von Dummköpfen gemacht. Öfters von Leuten, die keine Angemessenheit
kennen, weil sie die Gleichheit hassen. Stets aber kommen die Gesetze von Menschen, die
eitel und unzuverlässig sind!
Michel de Montaigne
Unnütze
Gesetze schwächen die notwendigen.
Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
Es ist nicht
immer notwendig, Gesetze zu machen, aber es ist immer notwendig, jene umsetzen zu lassen,
die gemacht wurden.
John Locke
Schon das erste steirische Kulturförderungsgesetz 1985 war
in der Zeit seines Inkrafttretens in mancher Hinsicht pionierhaft im österreichischen
Kontext und Vorbild für entsprechende Gesetze anderer Bundesländer gewesen. Seitdem
haben sich aber die Rahmenbedingungen für die Kulturarbeit wie auch die Formen der
Kulturarbeit wesentlich verändert – man denke etwa an die Entwicklung der freien Szene.
So wurde insbesondere auch von den „Kulturarbeitern" selbst die Forderung nach
einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für ihre Arbeit erhoben.
Daher stieg die Landeskulturpolitik selbst mit dem
damaligen Landeskulturreferenten Gerhard Hirschmann 2002 voll in die Erneuerung der
Kulturförderung ein.
Die Landesregierung setzte im Oktober 2002 die
„Kommission zur Evaluierung der steirischen Kulturförderung" unter meinem Vorsitz
ein. Sie wurde zunächst mit der Aufgabe betraut, Kriterien für mittelfristige
Fördervereinbarungen zu entwickeln und auf dieser Basis der Landesregierung und dem
Landtag Kulturinitiativen und -einrichtungen für den Abschluss solcher
Fördervereinbarungen zu empfehlen.
Ich zitiere aus dem am 21.10.2002 von der Steiermärkischen
Landesregierung beschlossenen Sitzungsantrag, auch deshalb, weil er den Geist und die
Motivation ausdrückt, welche unsere Arbeit auch am Kulturförderungsgesetz stets getragen
haben:
„Die freie Kulturszene und die regionalen
Kulturinitiativen prägen das kulturelle Profil der Steiermark entscheidend mit und sind
ein wesentliches Element der Vitalität und Innovation im kulturellen Geschehen des
Landes. Die steirische Kulturpolitik stellt sich der Aufgabe, die Rahmenbedingungen für
die freie und regionale Szene zu verbessern.
Die Kulturförderung des Landes muss sich als
verlässlicher Partner bewähren. Kulturförderung ist kein Gnadenerweis, sondern eine
Vereinbarung, die einerseits von den Kulturschaffenden ein korrektes Management ihrer
kulturellen Aktivitäten verlangt, andererseits vom Land transparente
Entscheidungsgrundlagen und Verlässlichkeit. Um es der freien Szene und den regionalen
Kulturinitiativen zu ermöglichen, weitsichtig und effizient zu planen, vernünftige
Planungshorizonte zu realisieren, sollen dreijährige Förderungsvereinbarungen
abgeschlossen werden.
Zu den Entscheidungskriterien für die dreijährige
Förderungsvereinbarung sollten gehören: der innovative Wert, die Einbindung in den
regionalen wie überregionalen Kontext, das Feedback durch die Kritik und das Publikum,
die Angemessenheit der Mittel und die Budgetstruktur."
Zunächst hat die Kommission einen Kriterienkatalog als
Beurteilungsgrundlage formuliert – ich führe einige Punkte an, die zeigen, dass die
Kommission in ihrer Arbeit bis zum Kulturförderungsgesetz sehr konsequent war.
Die nachstehend wiedergegebene Auflistung dieser
grundlegenden Merkmale bildete auch den Ausgangspunkt für die Erstellung der Richtlinien
zur Kulturförderung, wobei für eine positive Projektbeurteilung davon auszugehen ist,
dass ein Mindestmaß der Kriterien unbedingt erfüllt werden muss. [...]
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zum Download: [link]
Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005 & Kulturförderungsberichte: [link]
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