the track: talking communities (page# 1c)

Die Entwicklung des steirischen Kulturförderungsgesetzes 2005
Heimo Steps

Die Gesetze werden sehr oft von Dummköpfen gemacht. Öfters von Leuten, die keine Angemessenheit kennen, weil sie die Gleichheit hassen. Stets aber kommen die Gesetze von Menschen, die eitel und unzuverlässig sind!
Michel de Montaigne

Unnütze Gesetze schwächen die notwendigen.
Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu

Es ist nicht immer notwendig, Gesetze zu machen, aber es ist immer notwendig, jene umsetzen zu lassen, die gemacht wurden.
John Locke

Schon das erste steirische Kulturförderungsgesetz 1985 war in der Zeit seines Inkrafttretens in mancher Hinsicht pionierhaft im österreichischen Kontext und Vorbild für entsprechende Gesetze anderer Bundesländer gewesen. Seitdem haben sich aber die Rahmenbedingungen für die Kulturarbeit wie auch die Formen der Kulturarbeit wesentlich verändert – man denke etwa an die Entwicklung der freien Szene. So wurde insbesondere auch von den „Kulturarbeitern" selbst die Forderung nach einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für ihre Arbeit erhoben.

Daher stieg die Landeskulturpolitik selbst mit dem damaligen Landeskulturreferenten Gerhard Hirschmann 2002 voll in die Erneuerung der Kulturförderung ein.

Die Landesregierung setzte im Oktober 2002 die „Kommission zur Evaluierung der steirischen Kulturförderung" unter meinem Vorsitz ein. Sie wurde zunächst mit der Aufgabe betraut, Kriterien für mittelfristige Fördervereinbarungen zu entwickeln und auf dieser Basis der Landesregierung und dem Landtag Kulturinitiativen und -einrichtungen für den Abschluss solcher Fördervereinbarungen zu empfehlen.

Ich zitiere aus dem am 21.10.2002 von der Steiermärkischen Landesregierung beschlossenen Sitzungsantrag, auch deshalb, weil er den Geist und die Motivation ausdrückt, welche unsere Arbeit auch am Kulturförderungsgesetz stets getragen haben:

„Die freie Kulturszene und die regionalen Kulturinitiativen prägen das kulturelle Profil der Steiermark entscheidend mit und sind ein wesentliches Element der Vitalität und Innovation im kulturellen Geschehen des Landes. Die steirische Kulturpolitik stellt sich der Aufgabe, die Rahmenbedingungen für die freie und regionale Szene zu verbessern.

Die Kulturförderung des Landes muss sich als verlässlicher Partner bewähren. Kulturförderung ist kein Gnadenerweis, sondern eine Vereinbarung, die einerseits von den Kulturschaffenden ein korrektes Management ihrer kulturellen Aktivitäten verlangt, andererseits vom Land transparente Entscheidungsgrundlagen und Verlässlichkeit. Um es der freien Szene und den regionalen Kulturinitiativen zu ermöglichen, weitsichtig und effizient zu planen, vernünftige Planungshorizonte zu realisieren, sollen dreijährige Förderungsvereinbarungen abgeschlossen werden.

Zu den Entscheidungskriterien für die dreijährige Förderungsvereinbarung sollten gehören: der innovative Wert, die Einbindung in den regionalen wie überregionalen Kontext, das Feedback durch die Kritik und das Publikum, die Angemessenheit der Mittel und die Budgetstruktur."

Zunächst hat die Kommission einen Kriterienkatalog als Beurteilungsgrundlage formuliert – ich führe einige Punkte an, die zeigen, dass die Kommission in ihrer Arbeit bis zum Kulturförderungsgesetz sehr konsequent war.

Die nachstehend wiedergegebene Auflistung dieser grundlegenden Merkmale bildete auch den Ausgangspunkt für die Erstellung der Richtlinien zur Kulturförderung, wobei für eine positive Projektbeurteilung davon auszugehen ist, dass ein Mindestmaß der Kriterien unbedingt erfüllt werden muss. [...]

Textauszug! Volltext als PDF-Dateri (79 Kb) zum Download: [link]
Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005 & Kulturförderungsberichte: [link]

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