Tra(c)ktat 1
zur Gründungsurkunde eines postnationalen Reisebüros
(Nach dem Manifest des Avantourismus des
Philosophen der Tat Georg Flachbart)
Allgemeine Bedingungen
I. Geltung
Das postnationale Reisebüro (im Nachfolgenden kurz PNR genannt) tritt sowohl als Anbieter
von Ausgangspunkten, avantouristische Erkenntnis bringender Einzelleistungen oder fremd
veranstalteter Fetischreisen als auch als Veranstalter eigener trivialer Mythen auf. Ziele
sind nur dann Gegenstand einer Leistung, wenn dafür eine ausdrücklich vom Kuratorium
für triviale Mythen ausgestellte Buchungsbestätigung vorliegt. Nachstehende Bedingungen
gelten daher ausschließlich für die Vermittlung von avantouristischen Erkenntnissen. Sie
regeln das avantouristische Erkenntnisverhältnis zwischen Ihnen, der Avantouristin/dem
Avantouristen, und dem PNR. Es wird ein avantouristischer Erkenntnisvertrag gem. §§ 17
und §§ 4 AAEB (Allgemeine Avantouristische Erkenntnisbedingungen) vereinbart. Das PNR
tritt aufgrund dieser Bedingungen nur als Vermittler zwischen Ihnen und der jeweiligen
avantouristischen Erkenntnis auf. Im Falle einer avantouristischen Erkenntnis finden für
den Inhalt des von dem PNR vermittelten Vertrages zwischen Ihnen und dem Erbringer einer
avantouristischen Erkenntnisleistung die Trivial-, Mythos- und Allgemeinen
Erkenntnisbedingungen der an der avantouristischen Reise zu sich selbst beteiligten
LeistungsträgerInnen ausschließlich Anwendung. Diese sind auf den jeweiligen
Avantourismus Seiten einzusehen.
II. Anmeldung/Leistung
1. Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischen
Wege (E - Mail) vorgenommen werden kann, beauftragen Sie uns verbindlich, zur Vermittlung
einer avantouristischen Erkenntnis durch vom Kuratorium für triviale Mythen bestimmten
ReiseleiterInnen oder anderweitiger kompetenter Reise- und BeförderungsinnovatorInnen. An
Ihren Buchungsauftrag sind Sie bis zur Annahme durch uns, maximal jedoch lebenslang ab
Anmeldedatum gebunden.
2. Unsere vertragliche Pflicht ist nicht die ordnungsgemäße Vermittlung von
Pauschalavantourismuserkenntnissen sondern individuelle avantouristische
Erkenntnisleistungen. Das PNR übernimmt keine Haftung für die Umsetzung der vermittelten
avantouristischen Erkenntnis und gibt keine Zusicherung für die Eignung oder Qualität
der dargestellten avantouristischen Erkenntnis für die jeweiligen ReiseteilnehmerInnen
ab. Ebenso wenig übernimmt das Reisebüro, das ausschließlich als Vermittler tätig ist,
eine Gewähr für die Verfügbarkeit von avantouristischen Erkenntnissen.
III. Anmeldung für mehrere Personen
Soweit Sie ein Angebot nicht nur für Ihre eigene Person, sondern auch für andere
AvantouristInnen abgeben und ein Vermittlungsvertrag mit dem PNR und ein
Avantourismusvertrag mit dem Leistungserbringer zustande kommt, sind Sie für die
Verpflichtungen dieser dritten Personen aus dem
Avantourismuserkenntnisvermittlungsvertrag, wie für eigene erweiterte avantouristische
Erkenntnisse verantwortlich. Diese zusätzliche, eigenständige Verpflichtung erfolgt,
wenn Sie diese durch eine zusätzliche, ausdrückliche und gesonderte Erklärung nach mehr
avantouristischer Erkenntnis im Rahmen des Buchungsvorganges anerkennen.