22. April 2025

Von Don zu Don XII


[Vorlauf] Ich teile den Wunsch nach Frieden und nach Sicherheit; für mich, für alle. Aber ganz offenkundig sollten wir quer durch die Gesellschaft längst aktiv werden, individuelle Beiträge zu erdenken, um den Erhalt solcher Annehmlichkeiten zu stärken. Und sei es bloß, sich bezüglich der Grundlagen unserer Demokratie sachkundig zu machen.

Mir mißfällt, wie kühn da teilweise dahindebattiert wird, ohne dabei zu bemänteln, daß selbst einfachste Grundkenntnisse fehlen. Genau das macht Teile der Gesellschaft ja für Populisten sehr anfällig. Diese gefühlsbetonte Obskurantismus, der auf Faktenwissen verzichten läßt.


Außerdem habe ich keinerlei Sympathie für Friedensfrömmler und Friedenskonsumenten, die ihren Wunsch zwar via Social Media raushauen, aber mehr kommt dann nicht. Der Pate von Moskau und der Pate von Washington sind sich offenbar einig, daß die Herrschaft des Rechts zugunsten persönlicher Entscheidungen abgeschafft werden kann. In Rußland ist das schon länger gängige Praxis.

In den USA irritiert mich das, wenn man bedenkt, wie viel deren Regierung nach dem Zweiten Weltkrieg an maßgeblichen Beiträgen geleistet hat, internationales Recht und Rechtssicherheit zugunsten der Menschenwürde herbeizuführen.

Was sagte Herbert Kickl (FPÖ) anno 2019, also hundert Jahre nach einem bedeutenden Vortrag des Soziologen Max Weber, im Parlament (117. Sitzung, XXVII. GP)? Zitat: „Denn ich glaube immer noch, dass der Grundsatz gilt, dass das Recht der Politik zu folgen hat und nicht die Politik dem Recht.“ [Quelle].



Individuelle Gewaltexzesse sind Ausahmezustände und offenkundig
nicht immer durch Reden zu beenden. (Quelle: Kleine Zeigung)

Rechtsstaatlichkeit ist in diesem Lager also kein hohes Gut. Zu diesem hohen Gütern gehört, daß wir dem Staat das Gewaltmonopol übergeben haben. Der Begriff wird unter anderem mit Max Weber assoziiert. Der meinte in seinem Vortrag „Politik als Beruf“ (1919), daß der Staat innerhalb seines Gebietes das „Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit“ für sich beanspruchen müsse, um die Gewaltbereitschaft von Menschen einzudämmen.

Im 17. Jahrhundert betonte Philosoph Thomas Hobbes (in seinem „Leviathan“), daß der Mensch „im Naturzustand“ zu einem „Krieg aller gegen alle“ tendieren würde. Dieses Gewaltpotential könne der Staat, den er mit dem biblischen Monster Leviathan assoziierte, unter Kontrolle bringen.

Bei Hobbes klingt das so: „Jedermann soll freiwillig, wenn andere ebenfalls dazu bereit sind, auf sein Recht auf alles verzichten, soweit er dies um des Friedens und der Selbstverteidigung willen für notwendig hält, und er soll sich mit soviel Freiheit gegenüber anderen zufrieden geben, wie er anderen gegen sich selbst einräumen würde.“



Heute wird zurecht auch Gewalt durch Sprache als Tatbestand gewertet.

Rechtsphilosoph Andreas Kley faßt das auf die Art zusammen: „Der Staat beansprucht sein Gewaltmonopol also nur zu dem Zwecke der Verteidigung und Aufrechterhaltung der Ordnung und des Rechts. Deshalb wird die staatliche Ausübung physischer Gewalt durch die Gesetze gebremst, beschränkt und reguliert. Die Herrschaft des Rechts, das Verbot privater Gewalt sowie die rechtliche Beschränkung staatlicher Gewaltausübung verwirklichen Rechtssicherheit.“

Daß der Mensch von Natur aus zu einem Krieg aller gegen alle neigen würde, darf als widerlegt gelten. Krieg ist die Folge einzelner Interessen, muß mit großem Aufwand vorbereitet, herbeigeführt werden. Und der Staat als Monster („Leviathan“) hat sich in Teilen der Welt ebenfalls revidieren lassen. Etwa über Grundlagen wie das Gewaltmonopol und die Gewaltenteilung.

+) Stahlgewitter (Zum Krieg)

Postskriptum
Ist das Konzept der Gewaltenteilung geläufig? Die Legislative ist gesetzgebend. Die Exekutive geht gegen Verstöße vor. Die Judikative setzt Konsequenzen. Wir haben außerdem im Journalismus eine vierte Gewalt, die zur wechselseitigen Kontrolle beiträgt.


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