Außerdem habe ich keinerlei Sympathie für
Friedensfrömmler und Friedenskonsumenten, die ihren
Wunsch zwar via Social Media raushauen, aber mehr
kommt dann nicht. Der Pate von Moskau und der Pate
von Washington sind sich offenbar einig, daß die
Herrschaft des Rechts zugunsten persönlicher
Entscheidungen abgeschafft werden kann. In Rußland
ist das schon länger gängige Praxis.
In den
USA irritiert mich das, wenn man bedenkt, wie viel
deren Regierung nach dem Zweiten Weltkrieg an
maßgeblichen Beiträgen geleistet hat,
internationales Recht und Rechtssicherheit zugunsten
der Menschenwürde herbeizuführen.
Was sagte
Herbert Kickl (FPÖ) anno 2019, also hundert Jahre
nach einem bedeutenden Vortrag des Soziologen Max
Weber, im Parlament (117. Sitzung, XXVII. GP)?
Zitat:
„Denn ich glaube immer noch, dass der
Grundsatz gilt, dass das Recht der Politik zu folgen
hat und nicht die Politik dem Recht.“ [
Quelle].

Individuelle Gewaltexzesse sind
Ausahmezustände und offenkundig
nicht
immer durch Reden zu beenden. (Quelle:
Kleine Zeigung)
Rechtsstaatlichkeit ist in diesem Lager
also kein hohes Gut. Zu diesem hohen
Gütern gehört, daß wir dem Staat das
Gewaltmonopol übergeben haben. Der
Begriff wird unter anderem mit Max Weber
assoziiert. Der meinte in seinem Vortrag
„Politik als Beruf“ (1919), daß der
Staat innerhalb seines Gebietes das
„Monopol legitimer physischer
Gewaltsamkeit“ für sich
beanspruchen müsse, um die
Gewaltbereitschaft von Menschen
einzudämmen.
Im 17. Jahrhundert
betonte Philosoph Thomas Hobbes (in
seinem „Leviathan“), daß der Mensch „im
Naturzustand“ zu einem
„Krieg aller
gegen alle“ tendieren würde. Dieses
Gewaltpotential könne der Staat, den er
mit dem biblischen Monster Leviathan
assoziierte, unter Kontrolle bringen.
Bei Hobbes klingt das so:
„Jedermann soll freiwillig, wenn andere
ebenfalls dazu bereit sind, auf sein
Recht auf alles verzichten, soweit er
dies um des Friedens und der
Selbstverteidigung willen für notwendig
hält, und er soll sich mit soviel
Freiheit gegenüber anderen zufrieden
geben, wie er anderen gegen sich selbst
einräumen würde.“

Heute wird zurecht auch
Gewalt durch Sprache als Tatbestand
gewertet.
Rechtsphilosoph Andreas Kley
faßt das auf die Art
zusammen: „Der Staat
beansprucht sein
Gewaltmonopol also nur zu
dem Zwecke der Verteidigung
und Aufrechterhaltung der
Ordnung und des Rechts.
Deshalb wird die staatliche
Ausübung physischer Gewalt
durch die Gesetze gebremst,
beschränkt und reguliert.
Die Herrschaft des Rechts,
das Verbot privater Gewalt
sowie die rechtliche
Beschränkung staatlicher
Gewaltausübung verwirklichen
Rechtssicherheit.“
Daß der Mensch von Natur aus
zu einem Krieg aller gegen
alle neigen würde, darf als
widerlegt gelten. Krieg ist
die Folge einzelner
Interessen, muß mit großem
Aufwand vorbereitet,
herbeigeführt werden. Und
der Staat als Monster
(„Leviathan“) hat sich in
Teilen der Welt ebenfalls
revidieren lassen. Etwa über
Grundlagen wie das
Gewaltmonopol und die
Gewaltenteilung.
+)
Stahlgewitter (Zum Krieg)
Postskriptum
Ist das Konzept der
Gewaltenteilung geläufig?
Die Legislative ist
gesetzgebend. Die Exekutive
geht gegen Verstöße vor. Die
Judikative setzt
Konsequenzen. Wir haben
außerdem im Journalismus
eine vierte Gewalt, die zur
wechselseitigen Kontrolle
beiträgt.