20. November 2020
wozu bücher?
ich brauche rat! wer kann
mir einen hinweis geben, welche passage in der
"COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung" regelt, daß
BUCHHANDLUNGEN keine bücher abgeben dürfen? ich hab‘s nämlich
noch nicht kapiert.
bei der ausgabe vom 1.11.2020 bleibe
ich ratlos, aber die ist wohl schon zu alt für dieses thema, daß
uns allerhand polemiken beschert: „waffenhandlung versus
buchhandlung“ etc. ich lese: „§ 5. (1) Das Betreten des
Kundenbereichs von Betriebsstätten ist unter folgenden
Voraussetzungen zulässig:…“ [Quelle]
die angelegenheit wurde gewiß erst in der jüngeren
verschärfung definiert. die 479. verordnung (ausgegeben am 15.
november 2020), ist hier als
PDF downloadbar.
ich nehme an, es muß sich in diesem
kontext zeigen: “Kundenbereiche §5.(1) Das Betreten und
Befahren des Kundenbereichs von 1. Betriebsstätten des Handels
zum Zweck des Erwerbs von Waren…“
ich bin übrigens
sehr verärgert, daß anno 2020 jemand auf die idee kommt,
„12. Archive, Bibliotheken und Büchereien“ unter folgende
Rubrik zu reihen: „Als Freizeiteinrichtungen gemäß Abs.1 Z3
gelten Betriebe und Einrichtungen, die der Unterhaltung, der
Belustigung oder der Erholung dienen, wie insbesondere…“
bezüglich der polemiken, unter „4) Abs.1 gilt nicht
für…“ finde ich etwa: „9. Verkauf und Wartung von
Sicherheits-und Notfallprodukten,…“ ich nehme an, die WARTUNG
von waffen als „Sicherheits-und Notfallprodukte“ ist die
legitimation, um waffengeschäfte offenzuhalten.
wer das
nun kausal verknüpft und per polemik promotet, verstellt mit
diesem „waffenhandlung versus buchhandlung“ bloß den
blick auf die nötigen debatten.
daß der erwerb und die
lektüre von büchern den „Freizeiteinrichtungen gemäß Abs.1
Z3“ zugeordnet wird und explizit „der Unterhaltung, der
Belustigung oder der Erholung“ gewidmet sei, empfinde ich
als kulturpolitischen tiefpunkt.
da wurde offenbar weder
in der politik, noch in der verwaltung verstanden, daß
LITERATITÄT ein stück des fundamentes unserer ZUKUNFTSFÄHIGKEIT
in menschlicher gemeinschaft ist.
es geht also um die
fähigkeit TEXTE zu LESEN und vor allem zu VERSTEHEN. es geht um
das ARCHIVIEREN von informationen, um WISSENSERWERB und
KOMPETENZGEWINN. zur zeit gibt es kein anderes MEDIUM für BILDER
& TEXTE in größerem umfang, das so haltbar und dauerhaft, also
derart stabil und sicher ist wie BÜCHER.
in MEINER welt
ist es unausweichlich, den büchern zur versorgung von menschen
einen gleichen rang zuzuschreiben wie essen und trinken. es ist
mir völlig unbegreiflich, wie
a) unsere regierung solche
details in einer verordnung hinnehmen kann und mir
b) in
meiner region noch kein kulturreferent aufgefallen ist, der
dagegen einen einwand vorgebracht hätte.
eine
unerträgliche schlamperei dieser neuen bourgeoisie, die kunst
und kultur offenbar über weite bereiche bloß als duftmarke nutzt
und zur magd des marketings macht.
Eine Facebook-Notiz [Die
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