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					20. November 2020 
				 
				wozu bücher?
 ich brauche rat! wer kann 
				mir einen hinweis geben, welche passage in der 
				"COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung" regelt, daß 
				BUCHHANDLUNGEN keine bücher abgeben dürfen? ich hab‘s nämlich 
				noch nicht kapiert.
 
 bei der ausgabe vom 1.11.2020 bleibe 
				ich ratlos, aber die ist wohl schon zu alt für dieses thema, daß 
				uns allerhand polemiken beschert: „waffenhandlung versus 
				buchhandlung“ etc. ich lese: „§ 5. (1) Das Betreten des 
				Kundenbereichs von Betriebsstätten ist unter folgenden 
				Voraussetzungen zulässig:…“ [Quelle]
 
 die angelegenheit wurde gewiß erst in der jüngeren 
				verschärfung definiert. die 479. verordnung (ausgegeben am 15. 
				november 2020), ist hier als
				
				PDF downloadbar.
 
 ich nehme an, es muß sich in diesem 
				kontext zeigen: “Kundenbereiche §5.(1) Das Betreten und 
				Befahren des Kundenbereichs von 1. Betriebsstätten des Handels 
				zum Zweck des Erwerbs von Waren…“
 
 ich bin übrigens 
				sehr verärgert, daß anno 2020 jemand auf die idee kommt, 
				„12. Archive, Bibliotheken und Büchereien“ unter folgende 
				Rubrik zu reihen: „Als Freizeiteinrichtungen gemäß Abs.1 Z3 
				gelten Betriebe und Einrichtungen, die der Unterhaltung, der 
				Belustigung oder der Erholung dienen, wie insbesondere…“
 
 bezüglich der polemiken, unter „4) Abs.1 gilt nicht 
				für…“ finde ich etwa: „9. Verkauf und Wartung von 
				Sicherheits-und Notfallprodukten,…“ ich nehme an, die WARTUNG 
				von waffen als „Sicherheits-und Notfallprodukte“ ist die 
				legitimation, um waffengeschäfte offenzuhalten.
 
 wer das 
				nun kausal verknüpft und per polemik promotet, verstellt mit 
				diesem „waffenhandlung versus buchhandlung“ bloß den 
				blick auf die nötigen debatten.
 
 daß der erwerb und die 
				lektüre von büchern den „Freizeiteinrichtungen gemäß Abs.1 
				Z3“ zugeordnet wird und explizit „der Unterhaltung, der 
				Belustigung oder der Erholung“ gewidmet sei, empfinde ich 
				als kulturpolitischen tiefpunkt.
 
 da wurde offenbar weder 
				in der politik, noch in der verwaltung verstanden, daß 
				LITERATITÄT ein stück des fundamentes unserer ZUKUNFTSFÄHIGKEIT 
				in menschlicher gemeinschaft ist.
 
 es geht also um die 
				fähigkeit TEXTE zu LESEN und vor allem zu VERSTEHEN. es geht um 
				das ARCHIVIEREN von informationen, um WISSENSERWERB und 
				KOMPETENZGEWINN. zur zeit gibt es kein anderes MEDIUM für BILDER 
				& TEXTE in größerem umfang, das so haltbar und dauerhaft, also 
				derart stabil und sicher ist wie BÜCHER.
 
 in MEINER welt 
				ist es unausweichlich, den büchern zur versorgung von menschen 
				einen gleichen rang zuzuschreiben wie essen und trinken. es ist 
				mir völlig unbegreiflich, wie
 
 a) unsere regierung solche 
				details in einer verordnung hinnehmen kann und mir
 
 b) in 
				meiner region noch kein kulturreferent aufgefallen ist, der 
				dagegen einen einwand vorgebracht hätte.
 
 eine 
				unerträgliche schlamperei dieser neuen bourgeoisie, die kunst 
				und kultur offenbar über weite bereiche bloß als duftmarke nutzt 
				und zur magd des marketings macht.
 
 
				Eine Facebook-Notiz[Die 
				neue Bourgeoisie]
 [Kulturpolitik]
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