4. Februar 2004
Ich hab mir grade ein bißl genauer
angeschaut, was denn mit Öffentlichkeit gemeint sei. Es wird bald mal mit
Begriffen wie "die Öffentlichkeit und die öffentliche Meinung
herumgeschmissen. So als ließe sich ein "großes Ganzes feststellen, an das
sich jemand wenden könnte, über das verfügt werden könnte.
Ich werde am Freitag, dem 13.
Februar, im Wiener "Depot
mit der "Konferenz in
Permanenz Station machen.
Dabei geht es im Kern um
Netzkultur, die ganz wesentlich mit Öffentlichkeit und mit Zugängen zur
Öffentlichkeit befaßt ist.
Bis in das 18. Jahrhundert verstand man
unter dem Begriff Öffentlichkeit vor allem das, was dem "gemeinen
Volk zugänglich war. Gegenüber dem Verborgenen oder dem Besonderen. Das
Allgemeine, sich gemein machen, in Abgrenzung zu elitären Situationen.
Als staatliche Angelegenheit ist die Idee
von Öffentlichkeit zum Beispiel aus dem germanischen Rechtswesen herleitbar. Es wurde
unter freiem Himmel Gericht gehalten, der Prozeß war für jedermann
öffentlich.
Im Römischen Recht gab es die
Vorstellung von einem Allgemeinwohl, das auch geschädigt werden könne.
Weshalb jedes Mitglied einer Gemeinde in so einem Fall als Kläger in Frage kam.
Im dritten Jahrhundert nach Christus war
der Unterschied zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht formal gründlich
ausgearbeitet. (Etwa durch den Juristen Ulpian.) Rechtssätze, die öffentliche
Angelegenheiten betrafen, handelten zum Beispiel von den Grundsätzen der
Staatsreligion oder von den Befugnissen der Beamten.
Der Begriff Öffentlichkeit meint aber
nicht nur eine bestimmte Raumsituation und wie deren Türhüter
agieren, meint nicht bloß Definitionen, was öffentliche und was private Angelegenheiten
seien ... denen die Rechtsauffassung und -sprechung unterschiedlich gewidmet ist.
Öffentlichkeit meint auch Publizität. Also
einen bestimmten Informationsraum und spezifische Kommunikationsbedingungen.
Meint bestimmte Akte, um Informationen zu publizieren. Also auch die Verfügbarkeit und
Zugänglichkeit von Medien.
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