künstlerhaus graz: fakten und debatten, notiz #4

Wir, die Berufsvereinigung der Bildenden KünstlerInnen Österreichs LV Steiermark, haben heute Klage gegen das Land Steiermark eingereicht!

Es geht um unser in den Statuten des Künstlerhauses festgeschriebenes vertragliches Recht, jährlich 4 Wochen im Grazer Künstlerhaus auszustellen (i.e. unsere Jahresausstellung abzuhalten). Dieses Recht wird uns vom Land Steiermark in Person von Herrn Landesrat Dr. Buchmann aberkannt!

Herr Dr. Buchmann verlangt von den 5 Künstlerhaus-Gründer-Vereinigungen, dass sie das künftige kuratorische Konzept (des Künstlerhauses) nicht gefährden, somit aber, durch den Verzicht auf ihre jeweilige 4-wöchige Ausstellungszeit, ihre eigene Existenz in Gefahr bringen!

Die fünf Künstlervereinigungen haben sich bisher nicht die Termine im Künstlerhaus geteilt, sondern das Haus lediglich 5 von 12 Monate im Jahr bespielt!

Da außerdem seit Jänner d.J. alle unsere zahllosen telefonischen, schriftlichen und sogar eingeschriebenen Bitten um einen Gesprächstermin mit Herrn Landesrat Dr. Buchmann zum Thema Künstlerhaus ins Leere laufen bzw. abgelehnt werden, sehen wir, sehr zu unserem Bedauern, leider keinen anderen Ausweg mehr!

Es scheint mir bezeichnend für die kulturelle Situation in der Steiermark, wenn Teile der künstlerischen Basis im Land (immerhin über 400 KünstlerInnen) keinen anderen Ausweg mehr sehen, als das Land zu verklagen, um zu ihrem verbrieften Recht zu kommen und in Graz weiterhin präsent sein zu können!

Dr. Beate Landen
Präsidentin
Berufsvereinigung der Bildenden KünstlerInnen Österreichs
LV Steiermark
6.7.2012


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