künstlerhaus
graz: fakten und debatten, notiz #4
Wir, die Berufsvereinigung der Bildenden KünstlerInnen
Österreichs LV Steiermark, haben heute Klage gegen das Land Steiermark eingereicht!
Es geht um unser in den Statuten des Künstlerhauses
festgeschriebenes vertragliches Recht, jährlich 4 Wochen im Grazer Künstlerhaus
auszustellen (i.e. unsere Jahresausstellung abzuhalten). Dieses Recht wird uns vom Land
Steiermark in Person von Herrn Landesrat Dr. Buchmann aberkannt!
Herr Dr. Buchmann verlangt von den 5
Künstlerhaus-Gründer-Vereinigungen, dass sie das künftige kuratorische Konzept (des
Künstlerhauses) nicht gefährden, somit aber, durch den Verzicht auf ihre jeweilige
4-wöchige Ausstellungszeit, ihre eigene Existenz in Gefahr bringen!
Die fünf Künstlervereinigungen haben sich bisher nicht
die Termine im Künstlerhaus geteilt, sondern das Haus lediglich 5 von 12 Monate im Jahr
bespielt!
Da außerdem seit Jänner d.J. alle unsere zahllosen
telefonischen, schriftlichen und sogar eingeschriebenen Bitten um einen Gesprächstermin
mit Herrn Landesrat Dr. Buchmann zum Thema Künstlerhaus ins Leere laufen bzw. abgelehnt
werden, sehen wir, sehr zu unserem Bedauern, leider keinen anderen Ausweg mehr!
Es scheint mir bezeichnend für die kulturelle Situation in
der Steiermark, wenn Teile der künstlerischen Basis im Land (immerhin über 400
KünstlerInnen) keinen anderen Ausweg mehr sehen, als das Land zu verklagen, um zu ihrem
verbrieften Recht zu kommen und in Graz weiterhin präsent sein zu können!
Dr. Beate Landen
Präsidentin
Berufsvereinigung der Bildenden KünstlerInnen Österreichs
LV Steiermark
6.7.2012
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