kunst.rasen:
assistenz, seite #6Chance B klagt das Land Steiermark
Presseinfo
Nachdem die außergerichtlichen
Verhandlungsgespräche zwischen dem Behindertenhilfsträger Chance B" und
Soziallandesrat Siegfried Schrittwieser am vergangenen Freitag gescheitert sind, wird die
Chance B nun eine diesbezügliche Klage gegen das Land Steiermark einbringen. Wir
bedauern, dass es so weit kommen musste, aber die unnachgiebige Haltung des
Soziallandesrates macht dieses Vorgehen leider notwendig.
Die vom Land Steiermark angebotenen Leistungsverträge
bringen deutliche finanzielle Verschlechterungen für die Trägervereine und machen ein
kostendeckendes Arbeiten für uns unmöglich", so die beiden Chance
B-Geschäftsführer Franz Wolfmayr und Eva Skergeth-Lopic, als Geschäftsführer
haben wir bei der Führung des Betriebs die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns
einzuhalten.
Ein Leistungsvertrag, der kein kostendeckendes
Leistungsentgelt vorsieht und damit die dauerhafte Erwirtschaftung von Verlusten bedeutet,
kann von uns schon aus rechtlicher Sicht nicht unterzeichnet werden." Die
Unterzeichnung der vom Land angebotenen Knebelverträge hätte für die Chance B allein im
Jahr 2012 einen Verlust von 738.000,- Euro bedeutet. Für die gesamte Branche der
steirischen Behindertenhilfe wird allein für das Jahr 2012 ein kumulierter Abgang von
rund 10 Millionen Euro prognostiziert.
Wolfmayr: Der Soziallandesrat gefährdet durch seine
Vorgehensweise die Existenz der Chance B und damit die Betreuung von knapp 800 Menschen
mit Behinderung, die Leistungen bei uns in Anspruch nehmen."
Mit der Klage begehrt die Chance B im Wesentlichen:
Leistungsverträge zu angemessenen Bedingungen,
insbesondere kostendeckenden Leistungspreisen; die Feststellung, dass das Land Steiermark
für sämtliche Schäden, welche der Chance B aus der sittenwidrigen Ausnutzung seiner
Machtposition entstanden sind, zu haften hat; die Unterlassung durch das Land Steiermark,
in Zukunft Leistungsverträge mit rechts- und sittenwidrigem Inhalt anzubieten.
Zudem wird die Chance B das Landesgericht für
Zivilrechtssachen Graz anregen, die Überprüfung der Leistungs- und Entgeltverordnung
beim Verfassungsgerichtshof zu beantragen. Diese Verordnung wurde von der
Steiermärkischen Landesregierung im Mai 2011 beschlossen und trat mit 01.06.2011 in
Kraft. Sie enthält einen Entgeltkatalog, welcher die Tag- bzw. Stundensätze für die
einzelnen Arten der Hilfeleistung auflistet. Diese sind nicht annähernd kostendeckend,
wie eine vom Dachverband Die Steirische Behindertenhilfe" angeregte
Überprüfung durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungskanzlei bestätigt.
Da die Dauer dieses Rechtsstreites nicht absehbar ist, wird
die Chance B beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz darüber hinaus eine
einstweilige Verfügung beantragen, mit welcher die Existenz der Chance B bis zum Ende des
Hauptverfahrens gesichert wird.
Vorgeschichte
Die Steiermärkische Landesregierung ist nach
Bundesverfassung verpflichtet, Leistungen für Menschen mit Behinderung zu erbringen.
Mangels ausreichender eigener Einrichtungen bedient sich das Land seit vielen Jahren dazu
gemeinnütziger Organisationen, wie zum Beispiel der Chance B. Somit erbringt die Chance B
Hilfeleistungen, welche das Land Steiermark eigentlich selbst erbringen müsste. Aus
diesem Grund hat die Chance B und auch die anderen Träger einen Anspruch
auf Bezahlung jener Kosten, die dem Betrieb durch die Erbringung der Hilfeleistung
entstehen (kostendeckender Leistungspreis).
Im März 2011 hatte das Land Steiermark sämtliche
Leistungsverträge mit allen Trägern in der Steiermark, sohin auch der Chance B, zum
31.03.2012 aufgekündigt. Dies erfolgte ohne jedweden sachlichen Grund. In der Folge
wurden den Trägern neue Leistungsverträge angeboten, die keinen kostendeckenden
Leistungspreis sowie zahlreiche Rechts- und Sittenwidrigkeiten beinhalten.
Der Verein Chance B" wurde 1986 als
Selbsthilfeverein von Eltern behinderter Kinder und Jugendlicher sowie von LehrerInnen der
Allgemeinen Sonderschule Gleisdorf gegründet. Als Vereinziel wurde definiert, mit aktiver
gesellschaftlicher Arbeit sicherzustellen, dass alte, kranke und behinderte Menschen in
der Region leben können, mit allem was zu einem erfüllten Leben gehört. Zur Erreichung
dieses Vereinszwecks wurden Dienstleistungsangebote für Menschen jeden Lebensalters
aufgebaut, die dazu dienen sollen, behinderungsbedingte Benachteiligungen auf dem Weg zu
einer selbständigen Lebensführung auszugleichen. Der Verein ist mittlerweile
ausschließlich Interessenvertretung für Familien und Angehörige behinderter Menschen
sowie für behinderte Menschen selbst. Für seine operative und wirtschaftliche Tätigkeit
hat er gemeinnützige GmbHs aufgebaut.
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