Was nun akzeptable Formen der Werbung von
politische Parteien sind, haben wir laufend
neu zu verhandelt. Und zwar in öffentlichen
Diskursen. Das ist ja auch der Sinn einer
Republik, also Res publica, also einer
öffentlichen Angelegenheit.
Läßt sich
festhalten, daß politisches Personal bereit
ist, sich öffentlichen Debatten zu stellen?
Ist das wenigstens lokal und regional der
Fall? Trifft zu, was Gleisdorfs
Bürgermeister, der Nationalratsabgeordnete
Christoph Stark, in einer
Gemeinderatssitzung feststellte? Daß nämlich
kritische Fragen willkommen seien?
Ich kann das nicht bestätigen. Da wir heuer
überdies mehrere Wahlen absolvieren (die zum
Europaparlament liegt schon hinter uns),
wäre zu klären, womit und wodurch wir
akzeptable Formen der Wahlwerbung von
Propaganda und von Desinformation
unterscheiden können.
Welches Gesetz und welche
Stelle in der Verfassung belegt
diese Behauptung?
Das sollte eigentlich von den Parteien
ausgehen und aktive Funktionstragende
sollten uns dazu geeignete Momente
anbieten. Tun sie derlei? Ich kann das
nicht bestätigen.
Mir hat am
Europawahlkampf einiges mißfallen. Das
habe ich in meiner Leiste „Eurasien“
kommentiert. Dann folgte die
„Gewessler-Kontroverse“, in der es darum
geht, daß eine Ministerin offenkundig
pflichtvergessen gehandelt hat,
mindestens eine Regelverletzung beging,
angeblich eines Verfassungsbruchs
schuldig ist.
Ich betone
„angeblich“, weil es politisches
Personal offenbar bis heute nicht der
Mühe wert findet, den Vorwurf zu
präzisieren und jene Stelle in unserer
Verfassung zu nennen, die Leonore
Gewessler verletzt haben soll. Ergo muß
ich fragen: Propaganda? Desinformation?
Lüge? Oder ist von einem belegbaren
Sachverhalt die Rede?
Das sollte
sich ja leicht aufklären lassen. Weshalb
geschieht das nicht? Na, vielleicht,
weil wir nicht danach fragen. Ich tue
des hiermit: Bitte erklären Sie sich!