dorf 4.0 / ich bin eine geschichte / feature #10 II
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich betrachte
es als eine Nichtbeachtung einer gesetzlichen Verpflichtung, die nach zwei Richtungen hin
nicht zumutbar ist. Erstens nicht zumutbar gegenüber den Dienstnehmern in der Land- und
Forstwirtschaft, denn, wenn der Gesetzgeber im Jahre 1949, also vor zwanzig Jahren,
einheitlich der Meinung war, daß eine solche Dienstnehmerschutzverordnung zu erlassen
ist, so müssen wir doch ganz eindeutig und klar erkennen, daß sich die Situation in
diesen vergangenen 20 Jahren grundlegend verändert hat, und zwar in allen Bereichen
vielfältig verändert hat. Wenn ich nur einige Zahlen nennen darf: In der Land- und
Forstwirtschaft waren 1953 31.000 Traktoren, 1968 234.000, es waren 28.000 Motormäher
1953, 1968 120.000, 1953 waren nur 1000 Mähdrescher in der Landwirtschaft eingesetzt,
1968 waren es 25.000.
Und so könnte ich diese Aufzählung für alle Maschinen vornehmen. Auch in der
Forstwirtschaft sind sehr wesentliche Veränderungen erfolgt. 1949 wurde die Schlägerung
des Holzes noch überwiegend mit Zugsägen, überwiegend auch noch mit Dreiecksägen
vorgenommen. Heute wird der Einschlag zu 100% mit Motorsägen durchgeführt. Heute sind in
der österreichischen Forstwirtschaft Großmaschinen für die Holzernte eingesetzt,
Seilbahnen werden herangezogen, alles Dinge, die gerade in bezug auf den
Dienstnehmerschutz und die Unfallverhütung eine sehr sehr wesentliche Bedeutung haben.
Wir können aber auch feststellen, daß die Unfälle trotz sinkenden Beschäftigtenstandes
ununterbrochen steigen.
1968 sind 53.545 Unfallsmeldungen in der Land- und Forstwirtschaft erfolgt. Diese Unfälle
waren um 8% höher als ein Jahr vorher. Die österreichischen Bundesforste stellen in
ihrem Ausweis fest, daß jeder dritte Forstarbeiter innerhalb eines Jahres einen
Arbeitsunfall erleidet. Ich glaube, ich habe Ihnen mit diesen wenigen Zahlen bewiesen,
daß es höchst notwendig und höchst dringend wäre, eine solche
Dienstnehmerschutzverordnung zu erlassen, wobei es selbstverständlich klar ist, daß wir
auch damit die Unfälle nicht aus der Welt schaffen, aber daß wir doch vorbeugend in
dieser Richtung mehr tun könnten.
Abg. Hans Brandl laut dem stenographischen
Bericht zur
50. Sitzung des Steiermärkischen Landtages
VI. Periode - 29. Oktober 1969.
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