Von: lvd@kultur.at
Betreff: zensur
Datum: Freitag, 07. September 2001 16:11Sehr
geehrter Herr Krusche!
Als Provider von kultur.at und des darin enthaltenen
Bereiches "upsides" sehe ich mich leider gezwungen, einzelne Teilbereiche in
diesem Service in ihrer aktuellen Form vom Netz zu nehmen bzw. Ihnen als dem
verantwortlichen Webmaster die Auflage zu erteilen, diese innerhalb von 24 Stunden
unkenntlich zu machen oder gänzlich vom Netz zu entfernen.
Konkret betrifft dies blatt51.htm und blatt51b.htm
und zwar mit folgender Begründung:
1.
Gem. geltender Gesetzeslage dürfen Inhalte, welche direkt verschiedene Sexualpraktiken
darstellen, nur Personen zugänglich gemacht werden, welche ein Schutzalter überschritten
haben. Es muss ferner sichergestellt sein, dass ein Personenkreis, auf den dies nicht
zutrifft, keinen Zugang dazu erhält, was hier eindeutig nicht der Fall ist, da es keine
Sicherheitsvorkehrungen dieser Art gibt.
2.
Das dargestellte Motiv läßt den Schluß zu, dass es sich um eine abartige Sexualpraktik
handelt (Masturbation mit einer Handfeuerwaffe), wofür lt. Pornographiegesetz je nach Art
der Praxis ein gänzliches bzw. ein sehr eingeschränktes Darstellungsverbot existiert.
Die diesbezügliche Rechtslage ist für das gegenständliche Objekt nicht geklärt,
weshalb nach dem Vorsichtsgebot derartige Inhalte zu entfernen oder unkenntlich zu machen
sind.
3.
Das dargestellte Motiv läßt weiters auch den Schluß zu, dass es sich um eine Situation
handelt, die in Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen stehen könnte, da aus dem
gewählten Ausschnitt nicht klar wird, inwiefern die dargestellte Person sich freiwillig
in dieser gesundheits- und lebensbedrohlichen Situation befindet. Ferner könnte das Motiv
auch als Angriff auf die Würde der weiblichen Sexualität verstanden werden.
4.
Ursprung und Rechte an dem Bild sind unbekannt, da es von einem dem Provider nicht
bekannten Internet-User gepostet wurde.
Ich ersuche um unverzügliche Bereinigung und Einhaltung
der Gesetzeslage.
mfg
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