From: Gerhard Ruiss <gr@literaturhaus.at>
Reply-To: gr@literaturhaus.at
Subject: Frage vom 4.9.
Date: Wed, 05 Sep 2001 22:57:53 +0200

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ALSO,

rein rechtlich kann natürlich nichts ohne Einverständnis eines anderen veröffentlicht werden, egal ob im Druck oder im Netz, wenn jemand seinen urheberrechtlichen Eigentumsanspruch und/oder seine Persönlichkeitsrechte geltend macht.

Es entspricht aber auch nicht dem Usus der unter Autoren entstehenden Auseinandersetzungen, sie formaljuristisch zu führen oder auszutragen. Abgesehen davon, ist doch das Netz geradezu ein idealer Ort um Standpunkte um Gegenstandpunkte zu erweitern.

Nur: wenn jemand kein Einverständnis zur Veröffentlichung gibt, weil eben auch ein Inhalt für einen ganz bestimmten Adressaten und nicht für eine allgemeine Öffentlichkeit gemeint sein kann, so ist nichts zu machen, aber auch niemand daran gehindert, eine diesbezügliche Debatte (Intervention etc.) ohne die Veröffentlichung eines nicht dafür zur Verfügung gestellten Textes aufzugreifen und zu führen.

Das ist es, was ich allgemein dazu sagen kann.

Herzliche Grüße
Gerhard Ruiss

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